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Statuten des Kegelvereins "Generation Bockwurst"
§1
Die Satzung ist verbindlich für alle Mitglieder und Gastkegler.
§2
Zweck des Kegelclubs ist die Erhaltung der Art, Brauerei/Brennerei- Umsatzsteigerung und Förderung der Gemeinschaft.
Hierzu treffen sich alle Mitglieder alle vier Wochen zu einem gemeinsamen Kegelabend und anderen Aktivitäten. Als Kegeltag ist der Freitag bestimmt.
§3
Als Clubname ist "Generation Bockwurst - Wo die Würste noch eine Seele haben" bestimmt worden.
§4
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus folgenden Personen:
- 1. Vorsitzender
- 2. Vorsitzender
- 1. Kassierer
- 2. Kassierer
Die Ämter sind jährlich zu wählen
§5
Es muss wegen der Wahlen mindestens einmal im Jahr eine Mitgliederversammlung einberufen
werden. Die Bekanntgabe des Termins muss mindestens 2 Wochen vorher erfolgen. Vor den Neuwahlen muss der Kassen- und Schriftwart seinen Jahresbericht vorlegen und anschließend mit einfacher Mehrheit von seinem Amt entlastet werden. Außerdem muss zur Durchführung der Neuwahlen ein Wahlleiter bestimmt werden.
§6
Die Mitgliederzahl ist auf 14 zu beschränken. Es sind ausschließlich nur männliche Kegler zugelassen. Über die Aufnahmen neuer Mitglieder wird abgestimmt. Bei 2 Gegenstimmen wird die Aufnahme
abgelehnt. Die Wahl erfolgt geheim. Jedes neue Mitglied muss seine Kegelbrüder mit einer großen Runde Pils begrüßen.
§7
Tritt ein Mitglied aus dem Club aus, verliert er alle Rechte am Ausflug und bekommt nichts erstattet. Er muss alle Schulden begleichen. Außerdem muss er einen solchen Austritt mindestens vier Wochen vorher dem geschäftsführenden Vorstand
mitteilen und mit einer großen Runde Pils nach dem deutschen Reinheitsgebot vergüten.
§8
Als weitere Aktivitäten sind gemeinsame Ausflüge (z.B. Urlaub oder Tagesfahrt) vorgesehen. Das Ausflugsziel wird von allen Mitgliedern beschlossen. Der Ausflug wird teilweise aus der Kegelkasse finanziert. Kann ein Mitglied von vorne herein nicht teilnehmen, so wird ihm die
Hälfte des hierfür vorgesehenen Geldes erstattet. Tritt er kurzfristig (nach Buchung) vom Ausflug zurück, wird nicht erstattet, oder er kümmert sich um einen Ersatz.
§9
Bei Abwesenheit an einem Kegelabend wird die Grundgebühr des verpassten Abends bezahlt. Bei nicht Abmeldung erfolgt darüber hinaus eine Strafe von 5€ (Vorstand 10€) in die Kasse. Meldet man sich 3x während eines Kalenderjahres nicht ab, so wird derjenige nach §7 aus dem Verein entlassen und es muss eine Neuaufnahme
nach §6 vorgenommen werden.
§10
Die Auflösung des Kegelklubs erfolgt bei einer 3/4 Mehrheit der Mitglieder. Die Auseinandersetzung nach Auflösung des Vereins soll unter entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches für die Liquidität rechtsführender Vereine erfolgen.
§11
Die Grundgebühr je Kegelabend beträgt 10€. Diese ist sofort zu entrichten, wobei alle anderen Kassen-Einnahmen erst am nächsten Kegelabend bezahlt werden müssen.
§12
Bei folgenden Ereignissen sind Pflichtrunden zu geben:
- Geburtstag
- bestandene Prüfung
- neue Freundin
- Hochzeit
- Taufe
- neues Auto oder Motorrad
- neue Wohnung oder Haus
- Lotto-Gewinn
§12.1
Der Pumpenkönig hat eine Strafe von 5€ zu zahlen
§13
Es bestehen folgende Ordnungsstrafen:
I.
- Pumpe 0,10€
- Klingeln 0,25€
- Kugel fallen lassen 1,00€
- Kugel bleibt auf der Bahn liegen 1,50€
- zu langsam geworfene Kugel nicht eingeholt 3,00€ - "Alle Neune" oder "Kranz" 0,50€ (alle anderen müssen zahlen)
- Nicht einhalten der Reihenfolge 0,50€
II. Schnapsrunden:
- bei drei aufeinander folgenden Pumpen
- Schnapszahl bei "hoher bzw. niedriger Hausnummer"
- bei umkippen des Glas (> 1/2 Glas)
- nach jeweils 7 Pumpen pro Kegelabend
- wenn eine zu langsam geworfene Kugel durch einen Kegelbruder eingeholt und
festgehalten wird
III. Bei vergessen der Sportschuhe oder der Vereinskleidung erfolgt eine sofortige Zahlung von 2,50€ in die Kasse. Bei Verlust der o.g. Dinge muss eine Strafgebühr von 5,00€ entrichtet werden
IV. Verspätung; jede angefangene 1/4 Std. muss 2,00€ bezahlt werden. Fehlt man allerdings über 60 min, so muss automatisch der in §9 stehende Betrag entrichtet werden.
V. Erscheint die Person nach 60 min Verspätung oder Länger doch noch, so muss der Satz der in §13 Absatz IV festgelegt ist bezahlt werden.
VI. Bei Handy-Nutzung oder Klingeln wird eine Strafe von 2,50€ fällig.
VII. Bei einem Handgemenge wird von jedem teilgenommenen Mitglied eine Ordnungsstrafe von 10,00€ bezogen.
§14
Gastkegler erkaufen Ihre Anwesenheit mit einer Runde Pils und haben sich nach §1 an diese Statuten zu halten. Allerdings werden Gastkegler von der Zahlung der Grundgebühr befreit.
§15
Anregungen und Verbesserungen sind jederzeit erwünscht
In diesem Sinne: Gut Holz, Ihr Luftpumpen
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